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DENIC beschränkt Registrierung von Domains mit
Bindestrichen an dritter und vierter Stelle
Maßnahme dient der Vorbereitung von Domains
mit Sonderzeichen
Domainnamen, die mit einer Zeichenfolge beginnen, die zukünftig
zur Kennzeichnung einer Domain mit Sonderzeichen (so genannte
Internationalisierte Domainnamen, IDN) dienen wird, können
vorerst unter .de nicht mehr registriert werden. Betroffen sind
alle Domainnamen, bei denen an der dritten und vierten Stelle ein
Bindestrich steht, wie etwa zq--beispiel.de. Die deutsche
Registrierungsstelle DENIC will mit dieser Maßnahme
sicherstellen, dass der spätere Übergang zu den neuen Domains
technisch geordnet verläuft und alle Interessenten an IDN die
gleiche Ausgangsposition für eine Eintragung erhalten. Aus diesem
Grund werden auch keine Vormerkungen für Domains mit Umlauten
oder Sonderzeichen vorgenommen. Bereits registrierte Domains mit
Bindestrichen an dritter und vierter Stelle bleiben weiter
bestehen und können von den Inhabern wie bisher genutzt werden.
Daneben sind Anpassungen der Registrierungsbedingungen und
-richtlinien erforderlich, da bei IDN erstmals die registrierte
Zeichenkette nicht dem Namen bzw. dem Begriff entspricht, für die
sie steht und die der Anwender im Webbrowser oder bei der
E-Mail-Adressierung eingibt.
Über die Einführung der IDN wird seit längerer Zeit beraten. Im
Unterschied zu bisherigen Domains, die auf die 26 Buchstaben des
lateinischen Alphabets, die Ziffern 0 bis 9 und den Bindestrich
beschränkt waren, werden mit IDN auch Umlaute und Akzente, aber
auch komplette andere Alphabete wie arabische oder chinesische
Schriftzeichen in Domainnamen möglich. Dazu müssen diese
"Sonderzeichen" in die bisher verwendeten Zeichen, den
ASCII-Code, übersetzt werden. In welcher Weise diese Übertragung
stattfinden soll, war unter Experten ausführlich diskutiert
worden. Inzwischen favorisiert man die so genannte "Punycode"-Kodierung,
die wahrscheinlich noch in diesem Frühjahr zum zukünftigen
Standard erhoben wird. Internationalisierte Domainnamen werden
dann mit einem vier Zeichen langen Präfix beginnen, das noch
nicht exakt definiert ist, auf jeden Fall aber an der dritten und
vierten Stelle einen Bindestrich enthält. Durch dieses Präfix
wird angezeigt, dass in dem Domainnamen ein oder mehrere
Sonderzeichen auftreten werden.
Sobald man sich international auf einen verbindlichen
Standard geeinigt hat, wird die DENIC die notwendigen technischen
Anpassungen vornehmen. Ab wann die Registrierung von Domainnamen
mit Sonderzeichen beginnen wird, steht noch nicht fest. Der Termin
und Einzelheiten zum Verfahren bei der Einführung werden
rechtzeitig bekannt gegeben.
Frankfurt am Main, 25. Februar 2002. Copyright DENIC eG 2002,
Nachdruck erlaubt, Belegexemplar erbeten.
Pressekontakt: DENIC eG; Dr. Klaus Herzig; Wiesenhüttenplatz
26; 60329 Frankfurt; Tel. 069/27 235-168; Fax 069/27 235-235;
E-Mail herzig@denic.de
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