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SICHERHEIT
KANN MAN KAUFEN - DIESES SIEGEL ABER NICHT !
Qualitätssiegel
"CyberInterface
- First Safety Check"
| Bei Ihrem Internetauftritt ist eine Vielzahl von rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen.
Mit der rein technischen Gestaltung Ihrer Präsentation im Internet ist es aus unserer Erfahrung nicht
getan.
Vielmehr muss auch das rechtliche Konzept der aktuellen Rechtslage
entsprechen. Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen, Regelungen und Sonderregelungen, die
beachtet werden müssen. Werden diese Gesetze, Regelungen und die Grundsätze, die
die Rechtsprechung für Internetpräsentationen aufgestellt hat, nicht beachtet, können Ihnen
erhebliche finanzielle Nachteile entstehen. Da Sie mit Ihrer Internetpräsentation quasi mit
der ganzen Welt im Wettbewerb stehen, droht ferner die Gefahr von kostenpflichtigen
Abmahnungen. |
DIESES
QUALITÄTSSIEGEL WIRD VON UNS VERGEBEN UM DAS
SICHERHEITSDENKEN BEI INTERNETANBIETERN ZU ERHÖHEN. |
CyberInterface
wertet Websites die sie selbst besucht hat von Unternehmen aus.
Hiervon werden die Besten mit dem Qualitätssiegel "CyberInterface
- First Safety Check"
ausgezeichnet.
Die
ausgezeichneten Seiten erkennen Sie an diesen LOGOS.
Die Auszeichnung
ist selbstverständlich unabhängig von einem Auftrag an
CyberInterface. Also weder bringt ein Auftrag automatisch eine
Auszeichnung mit sich, noch verpflichtet eine Auszeichnung zu
einem Auftrag. Hier finden Sie die Antworten auf weitere häufige
Fragen zu dem
Qualitätssiegel "CyberInterface
- First Safety Check".
Das macht
unser Siegel aus:
Für dieses Qualitätssiegel kann man sicht nicht
bewerben und man kann es nicht kaufen. Es zeigt aber
jeden Nutzer, wie bewusst sich ein Internetanbieter mit seinen
Nutzern auseinander setzt und hat natürlich dadurch einen
positiven Marketingeffekt für den jeweiligen Anbieter.
Egal, wie man es nennen mag: Gütesiegel, Prüfzeichen oder
Prüfsiegel - in jedem Falle muss unser Siegel bestimmte
Voraussetzungen erfüllen, um dem Verbraucher Vertrauen,
Qualität und Sicherheit signalisieren zu können.
Um das
"CyberInterface - First Safety Check" - Siegel zu
erhalten, muss ein Unternehmen technisch und organisatorisch
zuverlässig sein sowie hohe Ansprüche an seine
Servicequalität und Sicherheit stellen.
Schwerpunkte unserer Ersten Sicherheitsprüfung sind daher:
Allgemein
-
Prüfung
des Anbieterkennzeichnung
-
Prüfung
des Link-Disclaimers
-
Prüfung
der Datenschutzerklärung
eCommerce
Das Qualitätssiegel
gibt es in 3 Kategorien:
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Hoher
Qualitätsstandard |
- Alle gesetzlich
vorgeschriebenen Elemente sind bei der Prüfung
vorhanden und für den Nutzer gut erreichbar.
und
- Es wurden freiwillig
die Elemente mit eingebaut, die notwendig sind um Transparenz
für den Nutzer zu geben.
und
- Es werden zur
Datenübermittlung von persönlichen Angaben
(Ausnahme Email-Adresse) gesicherte Verbindungen
(SSL-Verschlüsselung) benutzt.
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Mittlerer
Qualitätsstandard |
- Alle gesetzlich
vorgeschriebenen Elemente sind bei der Prüfung
vorhanden und für den Nutzer gut erreichbar.
und
oder
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Niedriger
Qualitätsstandard |
- Alle gesetzlich
vorgeschriebenen Elemente sind bei der Prüfung
vorhanden und für den Nutzer gut erreichbar.
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Grundlagen
der Prüfung:
-
Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG)
-
Gesetz über
rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen
Geschäftsverkehr (EGG)
-
Teledienstegesetz
(TDG)
-
Mediendienste-Staatsvertrag
(MDStV)
-
Gesetz
über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG)
-
Teledienstdatenschutzgesetz
(TDDSG)
Was kann
das Siegel nicht:
Es wird keine Rechtsberatung durch uns durchgeführt,
sonder nur die jeweiligen Elemente geprüft. Dieses Siegel
sagt nichts über die tatsächliche Realisierung der
dargestellten Inhalte der jeweiligen Anbieter aus. Bei
Prüfung zur Vergabe des Siegels weisen wir dadurch nur auf
bestehende allgemeine Rechtsfehler hin und geben auf
Anforderung Hinweise zur eventuellen Erhöhung des
Sicherheitsdenkens beim Anbieter.
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